In den beiden Bieler Aldi-Filialen läuft derzeit eine schweizweite Testphase zur Vorbeugung von Ladendiebstahl. Das Ladenpersonal bittet die Kundschaft, ihre Taschen zu öffnen.
Morgens vor der Arbeit noch kurz in den Aldi im Bieler Bahnhof ein Gipfeli kaufen, bevor der Zug fährt. An der Kasse fordert einen die Kassierin dann auf, seinen Rucksack aufzumachen und dessen Inhalt zu zeigen. Etwas perplex und irritiert kommt man dieser Bitte nach – schliesslich hat man nichts zu verbergen und der Zug fährt in ein paar Minuten los. Aus Neugier fragt man bei der Mitarbeiterin doch noch nach. Es stellt sich heraus, dass diese Kontrollen noch nicht lange durchgeführt werden. Doch dürfen Supermärkte überhaupt die Handtaschen ihrer Kundschaft kontrollieren?
Laut der Kantonspolizei Bern sind Taschenkontrollen in Supermärkten nur bei einem begründeten Verdacht erlaubt. Nicht zulässig sind sie gegen den Willen von Kundinnen und Kunden. «Sie haben das Recht, die Durchsuchung zu verweigern», sagt Livia Kunz, Leiterin Recht der Stiftung für Konsumentenschutz. Tun sie das, könne aber die Polizei verständigt werden, bei der die Tasche dann geöffnet werden muss. Dann dürfen die Konsumenten auch festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft – sofern ein Tatverdacht besteht und es sich um Diebesgut mit einem Warenwert von mindestens 300 Franken handelt.
«Am besten lässt man seine Tasche schnell und ohne viel Aufhebens kontrollieren», sagt Livia Kunz deshalb. Scheint einem die Kontrolle aber unangebracht, kann man sich hinterher bei der Geschäftsführung melden und sich beschweren. Die Kontrollen sollten im Mass erfolgen, freundlich und diskret passieren, sagt die Rechtsexpertin.
Warum führt Aldi Taschenkontrollen durch?
Der Supermarkt setze bei Diebstählen auf verschiedene Präventionsmassnahmen, schreibt die Medienstelle Aldi Suisse auf Anfrage. «Die erwähnten Taschenkontrollen sind jedoch nicht Bestandteil unseres Konzepts, sondern ein zeitlich begrenzter Test in Biel.» In beiden Bieler Aldi-Filialen werden Taschenkontrollen durchgeführt. Grundsätzlich seien alle Kundinnen und Kunden mit Rucksack oder Tasche von den Kontrollen betroffen.
Das Ziel des Tests sei es, zu analysieren, wie viele Diebstähle durch die Massnahme aufgedeckt oder verhindert werden können. Im Rahmen dieser Kontrollen würden Kundinnen und Kunden von Aldi stets höflich gebeten, ihre Tasche zu zeigen. «Dabei wird ausschliesslich eine Sichtkontrolle durchgeführt, ohne dass der Inhalt der Taschen berührt wird», schreibt die Medienstelle weiter. Sollte eine Kundin oder ein Kunde die Kontrolle ablehnen, werde dies respektiert. Nur bei einem stark begründeten Verdacht wird die Polizei hinzugezogen. Aldi habe die zuständige Polizeibehörde im Vorfeld über die Testphase informiert.
Weitere Fragen zur Häufigkeit oder der Anzahl von Ladendiebstählen und warum Biel als Testort ausgewählt wurde, beantwortet Aldi Suisse aus «taktischen Gründen» nicht. Auch die Fragen, wie die Kundschaft auf die Kontrollen reagiert, wie lange die Testphase dauert und ob das Ladenpersonal schon fündig wurde, bleiben unbeantwortet.